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Grill-Urteile: Von Aluschalen und Nebelkerzen

Wer grillt, befinden sich in guter Gesellschaft. Viele Grill-Fans genießen das sommerliche Wetter und werfen nach Feierabend den Grill an. Allerdings nicht immer zur Freude der Nachbarn. Leider führt das Grillen immer wieder zu handfesten Streitigkeiten, die auch vorm Richter enden.

Heraus kommen unzählige Gerichtsurteile, die Grill-Fans in Deutschland teils enge Grenzen setzen. Was müsst Ihr beim Grillen beachten? Und wann hat Euer Nachbar mit seiner Beanstandung recht? Wir haben einige Urteile zusammengesucht, die für Euch relevant sein könnten und auch aus der Rubrik „Unbekannt“ stammen.

Aluschalen als Rauch-Prävention

Eingefleischte Grill-Fans setzen auf Holzkohle, Rauch und urigen Geschmack. Leider sieht nicht jeder Nachbar diese Begleiterscheinungen gern. Daher ist der Verursacher angehalten, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen – wie den Einsatz von Elektrogrills, Grillpfannen oder Aluschalen.

Dieser Ansicht war zumindest das Landgericht Stuttgart im August 1996 (Az.: 10 T 359/96), dessen Urteil im Zusammenhang mit dem Streit zweier Wohnungseigentümer stand. Tipp: Das LG Stuttgart wies die Klage übrigens ab, dreimaliges Grillen fällt nach Ansicht der Richter unter die Toleranzgrenze.

Ruhestörung durch Grillabende

Wer nicht allein grillt, ist meistens etwas lauter. Allerdings sollte das Grillen in diesem Zusammenhang Grenzen haben. Andernfalls kann es sein, dass Richter dem Verursacher der Ruhestörung Einschränkungen auferlegen – so geschehen vor dem OLG Oldenburg (Az.: 13 U 53/02).

Die Richter sahen ein viermaliges Grillen bis 24 Uhr als „sozialadäquat“ an. An allen anderen Abenden muss der Nachbar Gerüche und Geräusche nach 22 Uhr nicht mehr hinnehmen. Auslöser dieses Rechtsstreits war das mehrfache Grillen über diesen Zeitrahmen hinaus.

Wenn´s qualmt, ist Schluss

Was tun, wenn der Grill nach dem Anfeuern wunderschön vor sich hinqualmt und dem Nachbarn wie eine Nebelkerze die Sicht nimmt? Dann ist Schluss mit dem Grillen – zumindest nach Ansicht des OLG Düsseldorf. Qualm beim Grillen darf die Nachbarn nicht beeinträchtigen (Az.: 5 Ss (OWi) 149/95 – (OWi) 79/95).

 

29.06.2011

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